Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeugin Seifertshain, A 38, km 215,4, Göttingen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 …Mehr