Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in München, auf der Implerstraße, Höhe Nr. 29, stadteinwärts überschritten, Bußgeldstelle Landeshauptstadt München

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, auf der Implerstraße, Höhe Nr. 29, stadteinwärts um 30 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 60 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 15,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in München, auf der Treffauerstr. Höhe Nr. 40, stadtauswärts verwarnt worden, Bußgeldstelle Landeshauptstadt München

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Treffauerstr. Höhe Nr. 40, stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Radarmessung mit Frontfoto 38 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr