Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Limburg a. d. Lahn, Frankfurter Straße, ggü. Nr. 81, stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 73 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Einseitensensor ES3.0 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr