Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, Pfeuferstraße 2, stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle München übersandt. “Die …Mehr
Anhörung nach begangener Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung n München, Englschalkinger Str. 246 , stadtauswärts erhalten, Bußgeldstelle München
Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Englschalkinger Str. 246 , stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 54 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in München, Qiddestraße. GG 4, stadteinwärts begangen, Bußgeldstelle München
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Qiddestraße. GG 4, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 37 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 67 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr
Geschwindigkeitsverstoß in München, Englschalkinger Str. 254, stadtauswärts begangen, Bußgeldstelle München
Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Englschalkinger Str. 254, stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 52 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle München …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in München, Unger Straße 17, stadteinwärts begangen, Bußgeldstelle München
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Unger Straße 17, stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Formular Anhörung “Die …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in München, Karl-Theodor-Straße, G 113, stadtauswärts festgestellt, Bußgeldstelle München
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, Karl-Theodor-Straße, G 113, stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 54 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in München, Claudius-Keller-Straße 7, stadteinwärts begangen, Bußgeldstelle München
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Claudius-Keller-Straße 7, stadteinwärts mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Formular Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle München übersandt. “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit in München, Karl-Theodor Str. G 113, stadtauswärts begangen, Bußgeldstelle München
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Karl-Theodor Str. G 113, stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 54 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch Lasermessung mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr