Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Riesa, B 169, Regenauffangbecken, Rostocker Str., FR Oschatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h bei zulässigen 70 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 114 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
240,00 € Bußgeld wegen Geschwindigkeitsverstoß in Stadt Riesa,, B 169, Fußgängerbrücke Arbeitsamt, FR Zeithain erhoben, Bußgeldstelle Riesa
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stadt Riesa, B 169, Fußgängerbrücke Arbeitsamt, FR Zeithain, außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 …Mehr