Rotlichtverstoß wurde am 20.04.2016 in Schwerin, Obotritenring-Ring/ Wittenberger Straße in Richtung Friedhof begangen. Messgerät: Traffphot-III, Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten …Mehr
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schwerin, B 104 / B 106, Abs. 177, festgestellt, Bußgeldstelle Schwerin
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 06.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Schwerin, B 104 / B 106, Abs. 177, km 0,1/ Wismar um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES 3.0 48 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr