Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 06.12.2015 in Trier, Stadt Trier, auf der Walramsneustraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 33 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 63 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto, Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 …Mehr