Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.08.2015 in 08228 Rodewisch, B 169, Lindenstr., i. H. Bushaltestelle, Richtung Stadmitte um 12 km/h bei zulässigen 50km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ESO 3.0 digital 62 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle …Mehr