Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 13597 Berlin, auf dem Hermesdorfer Damm / Waidmannsluster Damm, in Richtung Charlottenburg missachtet. Beweismittel Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin übersandte Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits …Mehr