Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Claudius-Keller-Straße 7, stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 51 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in München, Claudius-Keller-Straße 7, stadteinwärts begangen, Bußgeldstelle München
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Claudius-Keller-Straße 7, stadteinwärts mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Formular Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle München übersandt. “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr