Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linnich, Gereonsweiler Landstraße, B 57, Haus.-Nr. 3-13, Rtg. Linnich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr