Bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 89079, Ulm, B 30, Ri. Ulm, Höhe Donaustätten nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,29 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 160,00 € Verletzte Vorschriften: 4 Abs. 1, § …Mehr