Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dorsheim, Gem. Dorsheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 80 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 111 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § …Mehr