Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 69509, Mörlenbach, OT Bonsweiher, Edertalstraße, Höhe Bushalterstelle FR Mörlenbach um 28 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 58 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr