Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto Verletzte Vorschriften:§ 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 …Mehr