Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 22.09.2015 in Eichenzell, auf der B27, Höhe Brücke L3430 in FR Fulda um 21 km/h bei zulässigen80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung 101 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Kassel Die Fachanwälte für …Mehr