Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aachen, Schroufstraße 33, Fahrtrichtung Eilendorfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät SpeedoPhot RADAR wurden 60 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr