Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h in Regensburg, Eisackerstr. überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 52 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Regensburg “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr