Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Delmenhorst, Höhe der Überführung Emshoop, Rtg. Oldenburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTECXV 3, Foto. Verwarnungsgeld von 30,00 € wurde angeboten. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr