Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart – Bad Cannstatt, Elwertstraße, Lichtmast 6, GGÜ, Ri. Mercedesstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 58 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr