Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h in der Gemarkung Norderstedt, B 433, Umgehung Fuhlsbüttel, km 8,3, Fahrtrichtung Norderstedt, linke Spur überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 76 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr