Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 28.09.2015 in Engen, BAB 81, km 711,464, Stuttgart-Singen um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel Lasermessung PoliScanSpeed und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr
Geschwindigkeitsüberschreitungaußerhalb geschlossener Ortschaften in Engen auf der BAB 81, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Engen auf der BAB 81, km 711,464, Stuttgart – Singen um 13 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 93 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale …Mehr