Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Englschalkinger Str. 254, stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 52 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle München …Mehr