Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mechernich-Obergartzem, Ampelkreuzung Enzener Str., FR BAB 1 um 36 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messung mit K1 TraffiStar S330 und Frontfoto- Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr