Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schutterwald, BAB 5, km 701,9, Karlsruhe-Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr