Handyverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Eschstraße festgestellt, Bußgeldstelle Oldenburg

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße in der Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet Verstoß …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Oldenburg

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Oldenburg erlassen. …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Oldenburg

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle …Mehr