Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Cloppenburg, Stapelfeld, B 213, Abschnitt 420, Station 0.237. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 79 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr