Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 18.09.2015 in Siegen, auf der L 562, Höhe Truppbacher Straße, FR Siegen um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessverfahren RIEGL ergab 70 km/h. Bußgeld: 130,00 €. Erhöhte Bußgeld wegen Voreintragung im Fahreignungsregister. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 …Mehr
Bußgeldbescheid nach Rotlichtverstoß 70563 Stuttgart, Herrstraße erlassen, Bußgeldstelle Stuttgart
Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde am 19.03.2016 in 70563 Stuttgart, Herrstraße, Katzenbachstraße, Ri. Vaihingen missachtet. Rotlichtmessgerät. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. erhöhtes Bußgeld von 250,00€ wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister. 1 Monat Fahrverbot Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende …Mehr
Außerörtliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bielefeld, BAB 2, wurde mit Bußgeldbescheid und Fahrverbot geahndet, Bußgeldstelle Bielefeld
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 14.01.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bielefeld, auf der BAB 2, km 329,415, linke Spur, FR Hannover um 59 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessung 159 km/h. Wegen Voreintragung im Fahreignungsregister erhöhte Geldbuße von 360,00 €, 1 Monat Fahrverbot Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr
Bußgeldbescheid nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes auf der BAB 10, km 147,8, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Am 01.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 10, km 147,8, von AD Havelland in Fahrtrichtung Werder nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,63 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessung, Foto dokumentiert. Erhöhte Geldbuße: 90,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister. Verletzte Vorschriften: …Mehr