Bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Sinzheim, auf der BAB 5, km 662,25, Fahrtrichtung KA-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung,festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr