Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Weinsberg, BAB 6, km 641,570, Fahrtrichtung Nürnberg – Mannheim um 61 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 181 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Weinsberg, BAB 6, km 641,570, Fahrtrichtung Nürnberg – Mannheim gemessen, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weinsberg, BAB 6, km 641,570, Fahrtrichtung Nürnberg – Mannheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 61 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Lasergerät PoliScan FM1 wurden 181 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr