Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, zw. Brücke am Feldrain u. Brücke B 194 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lichtmessverfahren mit Foto ergab 130 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr