Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Bernadottestraße 18, i.R. Fischers Allee 53 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 66 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr