In Großenhain, Radeburger Str. i.H. Hsnr. 150, Rtg. OT Foldern wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt …Mehr