Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h der erforderliche Abstand von 52,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Horb-Ahldorf, BAB 81, km 630,8, Fahrtrichtung Singen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr