Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ludwigshafen/Rh., Gem. Ludwigshafen, L 523, FR A 6 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 …Mehr