Wegen außerörtlich begangenem Geschwindigkeitsverstoß mit 22 km/h über zulässiger Geschwindigkeit auf der B 97, im Abschnitt 70, bei km 0.8, wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet , Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Auf der B 97, im Abschnitt 70, bei km 0.8, FR Cottbus wurde ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 100 km/h mit Lasermessung, Messgerät: PoliScan Speed, bei zulässigen 120 km/h. Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr