Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wiesbaden, BAB 3, km 150,900, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr