Der Rotlichtverstoß in 55131, Mainz, Auguststraße, Fahrtrichtung Hauptbahnhof, FR HBF wurde mittels  Messgerät PoliScan mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mainz übersandte Formular Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten …Mehr