Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Horst, L 288, FR Horst festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 69 km/h. Die mit Video-Band-Aufzeichnung dokumentierte Übertretung betrug 19 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr