Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Landstuhl, Gem. Landstuhl, L 470, ca. 150 m vor Auffahrt BAB 62, FR Landstuhl eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landstuhl, Gem. Landstuhl, L 470, ca. 150 m vor Auffahrt BAB 62, FR Landstuhl die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 71 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr