Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf dem Linienweg, K 53, FR. Neuschoo, Höhe Nr. 56a, in 26487, Neuschoo mit 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Poliscan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr