Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Oldendorf, L 114, FR Oldendorf, Abschnitt 45, Station 1,167 um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr