Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Porta Westfalica-Barkhausen, Freiherr-Vom-Stein-Straße, B 61, Tunnelausfahrt um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messgerät Riegl FG 21-P Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr