Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, Friedrichsbergerstraße, gg. 35, in Ri. Elfriede-Lohse-Wächter-Weg um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 47 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr