Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, L 523, ggü. HH, Fritz-Haber-Str., FR Worms, Lasergerät, Foto wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr