Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, Frühlingsstraße 13, St. Vinzenz, Ri. Nürnberger Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 57 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr