Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fulda, Fuldaer Weg, 13 Rtg. einwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 51 km/h bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr