In der Gem. Großbrembach, L 1058 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 77 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer …Mehr