Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Grünhof, B 5, Abschnitt 60, km 5,2 mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr