Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hochstadt, Gem. Hochstadt, K 40, vor Übergang Draisine, FR Offenbach wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat …Mehr